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  • Behörde

    Eine Behörde ist eine rechtlich geregelte Einrichtung, die zur Durchführung bestimmter öffentlicher Aufgaben berufen ist. Sie kann aus einer einzelnen Person (z.B. Bundesministerin/Bundesminister, Landeshauptfrau/Landeshauptmann, Bezirkshauptfrau/Bezirkshauptmann) oder aus mehreren Personen (z.B. Bundes-, Landesregierung) bestehen.

    Den Behörden stehen Dienststellen ("Ämter") zur Verfügung (z.B. Bundesministerium, Amt der Landesregierung, Gemeindeamt).

    Hinweis:

    Unterschieden wird auch zwischen Verwaltungs- und Gerichtsbehörden.

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

      Behörde

      Eine Behörde ist eine rechtlich geregelte Einrichtung, die zur Durchführung bestimmter öffentlicher Aufgaben berufen ist. Sie kann aus einer einzelnen Person (z.B. Bundesministerin/Bundesminister, Landeshauptfrau/Landeshauptmann, Bezirkshauptfrau/Bezirkshauptmann) oder aus mehreren Personen (z.B. Bundes-, Landesregierung) bestehen.

      Den Behörden stehen Dienststellen ("Ämter") zur Verfügung (z.B. Bundesministerium, Amt der Landesregierung, Gemeindeamt).

      Hinweis:

      Unterschieden wird auch zwischen Verwaltungs- und Gerichtsbehörden.

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        Den Behörden stehen Dienststellen ("Ämter") zur Verfügung (z.B. Bundesministerium, Amt der Landesregierung, Gemeindeamt).

        Hinweis:

        Unterschieden wird auch zwischen Verwaltungs- und Gerichtsbehörden.

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          Den Behörden stehen Dienststellen ("Ämter") zur Verfügung (z.B. Bundesministerium, Amt der Landesregierung, Gemeindeamt).

          Hinweis:

          Unterschieden wird auch zwischen Verwaltungs- und Gerichtsbehörden.

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            Hinweis:

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