Skip to content
  • Mahnung

    Eine Mahnung ist die Aufforderung an die Schuldnerin/den Schuldner, eine geschuldete Leistung bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu erbringen. Der Zeitpunkt, bis zu dem die geschuldete Leistung erbracht werden muss, wird Fälligkeit genannt. Die Fälligkeit einer geschuldeten Leistung richtet sich grundsätzlich nach der vertraglichen Vereinbarung. Wurde vertraglich nichts vereinbart, ist die geschuldete Leistung fällig, sobald der Gläubiger geleistet hat. In den meisten Fällen handelt es sich bei der geschuldeten Leistung um eine Geldforderung.

    Hinweis:

    Es ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, dass vor der Einleitung rechtlicher Schritte ( z.B. einer Klage) gemahnt werden muss.

    Letzte Aktualisierung: 23.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

      Mahnung

      Eine Mahnung ist die Aufforderung an die Schuldnerin/den Schuldner, eine geschuldete Leistung bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu erbringen. Der Zeitpunkt, bis zu dem die geschuldete Leistung erbracht werden muss, wird Fälligkeit genannt. Die Fälligkeit einer geschuldeten Leistung richtet sich grundsätzlich nach der vertraglichen Vereinbarung. Wurde vertraglich nichts vereinbart, ist die geschuldete Leistung fällig, sobald der Gläubiger geleistet hat. In den meisten Fällen handelt es sich bei der geschuldeten Leistung um eine Geldforderung.

      Hinweis:

      Es ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, dass vor der Einleitung rechtlicher Schritte ( z.B. einer Klage) gemahnt werden muss.

      Letzte Aktualisierung: 23.01.2026
      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

        Mahnung

        Eine Mahnung ist die Aufforderung an die Schuldnerin/den Schuldner, eine geschuldete Leistung bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu erbringen. Der Zeitpunkt, bis zu dem die geschuldete Leistung erbracht werden muss, wird Fälligkeit genannt. Die Fälligkeit einer geschuldeten Leistung richtet sich grundsätzlich nach der vertraglichen Vereinbarung. Wurde vertraglich nichts vereinbart, ist die geschuldete Leistung fällig, sobald der Gläubiger geleistet hat. In den meisten Fällen handelt es sich bei der geschuldeten Leistung um eine Geldforderung.

        Hinweis:

        Es ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, dass vor der Einleitung rechtlicher Schritte ( z.B. einer Klage) gemahnt werden muss.

        Letzte Aktualisierung: 23.01.2026
        Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

          Mahnung

          Eine Mahnung ist die Aufforderung an die Schuldnerin/den Schuldner, eine geschuldete Leistung bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu erbringen. Der Zeitpunkt, bis zu dem die geschuldete Leistung erbracht werden muss, wird Fälligkeit genannt. Die Fälligkeit einer geschuldeten Leistung richtet sich grundsätzlich nach der vertraglichen Vereinbarung. Wurde vertraglich nichts vereinbart, ist die geschuldete Leistung fällig, sobald der Gläubiger geleistet hat. In den meisten Fällen handelt es sich bei der geschuldeten Leistung um eine Geldforderung.

          Hinweis:

          Es ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, dass vor der Einleitung rechtlicher Schritte ( z.B. einer Klage) gemahnt werden muss.

          Letzte Aktualisierung: 23.01.2026
          Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

            Mahnung

            Eine Mahnung ist die Aufforderung an die Schuldnerin/den Schuldner, eine geschuldete Leistung bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu erbringen. Der Zeitpunkt, bis zu dem die geschuldete Leistung erbracht werden muss, wird Fälligkeit genannt. Die Fälligkeit einer geschuldeten Leistung richtet sich grundsätzlich nach der vertraglichen Vereinbarung. Wurde vertraglich nichts vereinbart, ist die geschuldete Leistung fällig, sobald der Gläubiger geleistet hat. In den meisten Fällen handelt es sich bei der geschuldeten Leistung um eine Geldforderung.

            Hinweis:

            Es ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, dass vor der Einleitung rechtlicher Schritte ( z.B. einer Klage) gemahnt werden muss.

            Letzte Aktualisierung: 23.01.2026
            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

              Formulare der Versicherungsanstalten

              Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER