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  • Von Amts wegen

    Sinnverwandter Begriff: ex officio

    Eine Behörde oder ein Gericht wird von sich aus tätig (ohne Antrag einer Privatperson).

    Letzte Aktualisierung: 17.03.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

      Von Amts wegen

      Sinnverwandter Begriff: ex officio

      Eine Behörde oder ein Gericht wird von sich aus tätig (ohne Antrag einer Privatperson).

      Letzte Aktualisierung: 17.03.2026
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        Von Amts wegen

        Sinnverwandter Begriff: ex officio

        Eine Behörde oder ein Gericht wird von sich aus tätig (ohne Antrag einer Privatperson).

        Letzte Aktualisierung: 17.03.2026
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              Formulare der Versicherungsanstalten

              Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER