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  • Grenzkataster

    Der Grenzkataster ist zum verbindlichen Nachweis der Grenzen der Grundstücke bestimmt. Die Grenzpunkte sind im System der Landesvermessung unter Anschluss an das amtliche Festpunktfeld vermessen und koordiniert und können jederzeit in der Natur wiederhergestellt werden.

    Die Zustimmung der Eigentümerinnen/Eigentümer der angrenzenden Grundstücke zum Verlauf der Grenzen waren jeweils Voraussetzung für die Eintragung in den Grenzkataster und sind im Technischen Operat des Vermessungsamtes archiviert.

    Hinweis:

    Für eine Wiederherstellung von streitigen Grenzen aufgrund der Unterlagen des Grenzkatasters ist das Vermessungsamt zuständig.

    Letzte Aktualisierung: 15.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

      Grenzkataster

      Der Grenzkataster ist zum verbindlichen Nachweis der Grenzen der Grundstücke bestimmt. Die Grenzpunkte sind im System der Landesvermessung unter Anschluss an das amtliche Festpunktfeld vermessen und koordiniert und können jederzeit in der Natur wiederhergestellt werden.

      Die Zustimmung der Eigentümerinnen/Eigentümer der angrenzenden Grundstücke zum Verlauf der Grenzen waren jeweils Voraussetzung für die Eintragung in den Grenzkataster und sind im Technischen Operat des Vermessungsamtes archiviert.

      Hinweis:

      Für eine Wiederherstellung von streitigen Grenzen aufgrund der Unterlagen des Grenzkatasters ist das Vermessungsamt zuständig.

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        Die Zustimmung der Eigentümerinnen/Eigentümer der angrenzenden Grundstücke zum Verlauf der Grenzen waren jeweils Voraussetzung für die Eintragung in den Grenzkataster und sind im Technischen Operat des Vermessungsamtes archiviert.

        Hinweis:

        Für eine Wiederherstellung von streitigen Grenzen aufgrund der Unterlagen des Grenzkatasters ist das Vermessungsamt zuständig.

        Letzte Aktualisierung: 15.01.2026
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              Formulare der Versicherungsanstalten

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              Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER