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  • Gerichtliche Genehmigung von Vertretungshandlungen

    Folgende Vertretungshandlungen der Erwachsenenvertreterin/des Erwachsenenvertreters müssen gerichtlich genehmigt werden:

    • Vermögensangelegenheiten des außerordentlichen Wirtschafsbetriebs
    • Dauerhafte Wohnortänderungen (dies gilt auch für die Vorsorgebevollmächtigte/den Vorsorgebevollmächtigten, wenn der Wohnort dauerhaft ins Ausland verlegt werden soll)
    • Uneinigkeit zwischen Vertretungsperson und vertretener Person im Hinblick auf eine medizinische Behandlung (gilt auch für die Vorsorgebevollmächtigte/den Vorsorgebevollmächtigten)
    • Medizinische Forschung an der vertretenen Person (gilt auch für die Vorsorgebevollmächtigte/den Vorsorgebevollmächtigten)
    • Sterilisation der vertretenen Person (gilt auch für die Vorsorgebevollmächtigte/den Vorsorgebevollmächtigten)
    • Wichtige persönliche Angelegenheiten der vertretenen Person, wie beispielsweise eine Namensänderung oder die vorzeitige Auflösung eines Dienstvertrags (gilt auch für die Vorsorgebevollmächtigte/den Vorsorgebevollmächtigten)

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz

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    • Medizinische Forschung an der vertretenen Person (gilt auch für die Vorsorgebevollmächtigte/den Vorsorgebevollmächtigten)
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    Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER