Gerichtliche Genehmigung von Vertretungshandlungen
Folgende Vertretungshandlungen der Erwachsenenvertreterin/des Erwachsenenvertreters müssen gerichtlich genehmigt werden:
- Vermögensangelegenheiten des außerordentlichen Wirtschafsbetriebs
- Wichtige persönliche Angelegenheiten der vertretenen Person, wie z.B. eine Namensänderung oder die vorzeitige Auflösung eines Dienstvertrags
Gerichtliche Genehmigung auch bei Bestehen einer Vorsorgevollmacht:
- Dauerhafte Änderung des Wohnorts ins Ausland
- Uneinigkeit zwischen Vertretungsperson und vertretener Person im Hinblick auf eine medizinische Behandlung
- Medizinische Forschung an der vertretenen Person
- Sterilisation der vertretenen Person
Weiterführende Links
Rechtsgrundlagen
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- Vermögensangelegenheiten des außerordentlichen Wirtschafsbetriebs
- Wichtige persönliche Angelegenheiten der vertretenen Person, wie z.B. eine Namensänderung oder die vorzeitige Auflösung eines Dienstvertrags
Gerichtliche Genehmigung auch bei Bestehen einer Vorsorgevollmacht:
- Dauerhafte Änderung des Wohnorts ins Ausland
- Uneinigkeit zwischen Vertretungsperson und vertretener Person im Hinblick auf eine medizinische Behandlung
- Medizinische Forschung an der vertretenen Person
- Sterilisation der vertretenen Person
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Rechtsgrundlagen
Formulare der Versicherungsanstalten
Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER
Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER
Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER
Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER