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    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

     

     

     

     

     

    Adressänderung: Studienbeihilfenbehörde

    Wenn Sie Studienbeihilfe beziehen, ist eine Adressänderung grundsätzlich der Studienbeihilfenbehörde zu melden – auch bei einem Umzug innerhalb des Studienortes ist eine Meldung der Adressänderung notwendig, damit Bescheide über die weitere Bewilligung der Studienbeihilfe zugestellt werden können.

    Achtung: Bei einem Wechsel des Studienortes, der Studienrichtung oder der Bildungseinrichtung muss auch ein neuer Antrag auf Studienbeihilfe (bei der örtlich zuständigen) Studienbeihilfenbehörde gestellt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls bei der zuständigen Studienbeihilfenbehörde.

    Die Meldung der Adressänderung kann schriftlich (formloser Brief) oder persönlich durchgeführt werden. Eine Kopie der Bestätigung der Meldung ist beizulegen oder mitzubringen.

    Achtung:

    Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden

    Studienbeihilfenbehörde

    Letzte Aktualisierung: 12.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion