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  • Bauberatungen 2026

    20. Oktober 2026

    17. November 2026

    15. Dezember 2026

     

    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

    Baumaßnahmen an Altbauten
    Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

    Ausbau des Obergeschosses zu einer Wohnung
    Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

    Zu- und Umbau des Wirtschaftsgebäudes und Nutzungsänderung zu einem Fahrradgeschäft, sowie Errichtung von 3 KFZ Stellplätzen
    Hartinger Wolfgang, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

     

    Bestätigung der Meldung

    Bei der An-/Um- und Abmeldung eines Wohnsitzes in Österreich wird von der Meldebehörde eine "Bestätigung der Meldung" ausgehändigt. Diese dokumentiert den soeben durchgeführten Meldevorgang. Anders als eine Meldebestätigung, welche nur auf Antrag ausgestellt wird und kostenpflichtig ist, erhalten Sie die "Bestätigung der Meldung" ohne Antrag.

    Hinweis:

    Für An-/Um- und Abmeldungen, die vor dem 1. März 2002 durchgeführt wurden, wurde der Durchschlag des sogenannten "Meldezettels" ausgehändigt. Dieser "alte abgestempelte Meldezettel" behält seine Gültigkeit weiter. Der "neue" Meldezettel bezeichnet jedoch lediglich das Antragsformular, das für eine An-/Um- und Abmeldung benötigt wird.

    Letzte Aktualisierung: 20.08.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion