Bauberatungen 2026
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Kundmachung von Bauverhandlungsterminen
Fischen in Salzburg – Schonzeiten und Mindestlängen
Für bestimmte Wassertierarten gibt es in Salzburg mit Rücksicht auf deren Laichperioden Schonzeiten und Mindestlängen ("Brittelmaße"), die durch Verordnung festgelegt wurden. Die geschonten Wassertierarten dürfen während der Schonzeit nicht gefangen werden. Gefangene Fische, die die festgesetzte Mindestlänge nicht aufweisen, müssen sofort und schonend in das Fischwasser zurückversetzt werden.
Rechtsgrundlagen
Letzte Aktualisierung: 23.04.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
