Bauberatungen 2026
20. Oktober 2026
17. November 2026
15. Dezember 2026
Kundmachung von Bauverhandlungsterminen
Baumaßnahmen an Altbauten
Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.
Ausbau des Obergeschosses zu einer Wohnung
Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.
Zu- und Umbau des Wirtschaftsgebäudes und Nutzungsänderung zu einem Fahrradgeschäft, sowie Errichtung von 3 KFZ Stellplätzen
Hartinger Wolfgang, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.
Verlassenschaftsverfahren und Bankgeheimnis
Banken und Kreditinstitute geben dem Abhandlungsgericht und der Gerichtskommissärin/dem Gerichtskommissär jederzeit Auskunft über Anfragen sowohl bezüglich "legitimierter Werte", also solche, die auf den Namen der Verstorbenen/des Verstorbenen lauteten (z.B. Giro- oder Pensionskonten, auf Namen lautende Wertpapierdepots, auf Namen lautende Sparbücher, Bausparverträge), als auch bezüglich auf die Verstorbene/den Verstorbenen "identifizierte Werte" (z.B. Überbringersparbücher mit Losungswort, sofern die Verstorbene/der Verstorbener als identifizierte Person aufscheint).
Die Banken sind sohin verpflichtet, der Gerichtskommissärin/dem Gerichtskommissär vollumfänglich über sämtliche legitimierten und identifizierten Vermögenswerte Auskunft zu erteilen, unabhängig, ob diese als nachlasszugehörig bestätigt wurden oder nicht.
- oesterreich.gv.at-Redaktion
- Österreichische Notariatskammer
