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    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

     

     

     

    Losungswortsparbuch

    Das Losungswortsparbuch kann nur für Beträge unter 15.000 Euro eröffnet werden und muss auf einen Begriff (nicht auf einen Namen) oder auf eine Nummer lauten. Es wird durch ein Losungswort geschützt. Jede/jeder, die/der das Sparbuch vorlegt, das Losungswort nennt und sich durch einen amtlichen Lichtbildausweis identifiziert, kann am Bankschalter Geld abheben.

    Beim Namenssparbuch kann nur die legitimierte Sparbuchinhaberin/der legitimierte Sparbuchinhaber gegen Unterschrift Geld abheben.

    Ausweispflicht bei Losungswortsparbüchern

    Letzte Aktualisierung: 23.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion