Bauberatungen 2026
22. September 2026
20. Oktober 2026
17. November 2026
15. Dezember 2026
Kundmachung von Bauverhandlungsterminen
Losungswortsparbuch
Das Losungswortsparbuch kann nur für Beträge unter 15.000 Euro eröffnet werden und muss auf einen Begriff (nicht auf einen Namen) oder auf eine Nummer lauten. Es wird durch ein Losungswort geschützt. Jede/jeder, die/der das Sparbuch vorlegt, das Losungswort nennt und sich durch einen amtlichen Lichtbildausweis identifiziert, kann am Bankschalter Geld abheben.
Beim Namenssparbuch kann nur die legitimierte Sparbuchinhaberin/der legitimierte Sparbuchinhaber gegen Unterschrift Geld abheben.
Weiterführende Links
Letzte Aktualisierung: 23.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
