Bauberatungen 2026
26. Mai 2026
23. Juni 2026
21. Juli 2026
11. August 2026
22. September 2026
20. Oktober 2026
17. November 2026
15. Dezember 2026
Kundmachung von Bauverhandlungsterminen
Ausweispflicht bei Losungswortsparbüchern
Bankkundinnen/Bankkunden müssen grundsätzlich einen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen, wenn sie Geld von ihrem Losungswortsparbuch abheben möchten. Früher galt diese Identifizierungspflicht nur für Auszahlungen bei Sparbüchern mit einem Guthaben von mindestens 15.000 Euro.
Kundinnen/Kunden, die bei einer Bank neben dem Losungswortsparbuch auch ein Giro- oder Sparkonto besitzen, müssen meist nur die Kontokarte vorweisen. Die Banken geben hierzu Auskunft.
Das Losungswortsparbuch kann trotz dieser Änderung weitergegeben werden. Jede/jeder, die/der das Sparbuch vorlegt, das Losungswort nennt und sich durch einen amtlichen Lichtbildausweis identifiziert, kann am Bankschalter Geld abheben.
