Bauberatungen 2026
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Kundmachung von Bauverhandlungsterminen
Unterhalt
Unter Unterhalt versteht man Leistungen zur Sicherstellung des Lebensbedarfs einer Person. Anspruch auf Unterhalt haben unter bestimmten Voraussetzungen beispielsweise Kinder, Eltern, Ehepartnerin/Ehepartner.
Unterhaltsleistungen werden in Form von Naturalunterhalt (z.B. Beistellung einer Wohnung, Nahrungsmittel, Bekleidung, Taschengeld) oder Geldunterhalt erbracht.
Letzte Aktualisierung: 06.03.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
