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    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

     

     

     

     

     

    Anspruch

    Ein Anspruch ist das subjektive Recht, von einer anderen Person ein Tun oder Lassen zu verlangen, und dies auch gerichtlich einklagen und durchsetzen (zwangsvollstrecken) zu können.

    Beispiel:

    Die Verkäuferin/der Verkäufer hat Anspruch auf Kaufpreiszahlung.

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion