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  • Bauberatungen 2026

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    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

     

     

     

     

     

    Identitätszeuge

    Die Identitätszeugin/der Identitätszeuge ist eine Person, die die Identität einer anderen Person (ohne amtlichen Lichtbildausweis) bestätigen kann.

    Die Zeugin/der Zeuge muss in einem Naheverhältnis (z.B. Verwandtschaft, Ehegattin/Ehegatte) zur bezeugenden Person stehen, eigenberechtigt sein und selbst über einen amtlichen Lichtbildausweis verfügen.

    Beispiel:

    Zum Aufsetzen einer öffentlichen Urkunde beim Notariat muss die Identität mit einem amtlichen Lichtbildausweis bestätigt werden. Kann ein solcher Ausweis nicht vorgelegt werden, besteht die Möglichkeit eines Identitätsnachweises durch zwei Identitätszeuginnen/Identitätszeugen.

    Hinweis:

    Hingegen genügt bei gleichzeitiger Vorlage eines amtlichen Dokuments (z.B. Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis – jeweils ohne Foto) eine Identitätszeugin/ein Identitätszeuge.

    Letzte Aktualisierung: 15.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion