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  • Bauberatungen 2026

    20. Oktober 2026

    17. November 2026

    15. Dezember 2026

     

    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

    Baumaßnahmen an Altbauten
    Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

    Ausbau des Obergeschosses zu einer Wohnung
    Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

    Zu- und Umbau des Wirtschaftsgebäudes und Nutzungsänderung zu einem Fahrradgeschäft, sowie Errichtung von 3 KFZ Stellplätzen
    Hartinger Wolfgang, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

     

    Urlaub im Ausland – Jugendliche

    Im Ausland gelten die Jugendschutzgesetze des jeweiligen Urlaubslandes. Informationen darüber, was erlaubt ist und was nicht, gibt es bei der Botschaft oder dem Konsulat des jeweiligen Landes.

    Um bei möglichen Kontrollen Missverständnisse zu vermeiden, sollten Erziehungsberechtigte den Jugendlichen eine schriftliche Bestätigung mit ihrem Namen, ihrer Adresse und Telefonnummer mitgeben, mit der das Einverständnis zur Reise erklärt wird. Die Erlaubnis eines Elternteiles genügt. Wenn die/der Jugendliche in ein nicht deutschsprachiges Ausland reisen will, sollte die Einverständniserklärung sicherheitshalber auch auf Englisch oder wenn möglich in der Landessprache mitgenommen werden.

    Wenn Jugendliche mit Erziehungsberechtigten im Urlaub sind und die Jugendliche/der Jugendliche darf alleine weggehen, müssen grundsätzlich die Jugendschutzgesetze des Urlaubslandes beachtet werden. 

    Jugendliche, die bereits einen Führerschein besitzen, sollten sich darüber informieren, ob dieser auch im jeweiligen Urlaubsland gilt bzw. ab welchem Alter dort ein Fahrzeug gelenkt werden darf.

    Nähere Informationen über das Urlaubsland sollten generell vorab eingeholt werden.

    Letzte Aktualisierung: 22.09.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion