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    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

     

     

     

     

     

    Vaterschaft

    Anerkennung der Vaterschaft

    Wenn ein in nicht ehelicher Lebensgemeinschaft lebendes Paar ein gemeinsames Kind bekommt, ist die Vaterschaft gesetzlich noch nicht geklärt. Die rechtliche Vater-Kind-Beziehung wird daher erst durch ein Vaterschaftsanerkenntnis hergestellt. Wenn der anerkennende Vater minderjährig ist, benötigt er für das Vaterschaftsanerkenntnis die Zustimmung seiner gesetzlichen Vertreterin/seines gesetzlichen Vertreters.

    Achtung:

    Zum Wohle Ihres Kindes sollten Sie nicht auf die Feststellung der Vaterschaft verzichten. Diese ist Voraussetzung für den Unterhalt, das gesetzliche Erbrecht von Kindern, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind, und den Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld.

    Vaterschaftsklage

    Wenn der (vermutete) Vater sich nicht freiwillig zur Vaterschaft bekennt, kann die Mutter, in Vertretung für das Kind, auf Feststellung der Vaterschaft einen Antrag stellen. Der Antrag ist im Bezirksgericht (BMJ) am Wohnort des Kindes einzubringen.

    Als Beweismittel werden DNA-Gutachten oder Blutuntersuchungen herangezogen. Weigert sich der Betroffene, kann die Gewinnung von Gewebeproben mit Methoden, bei denen die körperliche Integrität nicht verletzt wird (z.B. Wangenabstrich), auch zwangsweise erfolgen.

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • oesterreich.gv.at-Redaktion
    • Österreichische Notariatskammer