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  • Bauberatungen 2026

    20. Oktober 2026

    17. November 2026

    15. Dezember 2026

     

    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

    Baumaßnahmen an Altbauten
    Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

    Ausbau des Obergeschosses zu einer Wohnung
    Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

    Zu- und Umbau des Wirtschaftsgebäudes und Nutzungsänderung zu einem Fahrradgeschäft, sowie Errichtung von 3 KFZ Stellplätzen
    Hartinger Wolfgang, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

     

    Fischen in der Steiermark – Verbote und Strafen

    Verbote

    Der Fischfang muss weidgerecht ausgeübt werden.

    Bei der Ausübung des Fischfangs in der Steiermark sind – unter anderem – folgende Handlungen verboten, da diese nicht als weidgerecht gelten:

    • Verwendung von Schlingen
    • Fischstechen
    • Verwendung von Sprengstoffen
    • Einsatz gentechnisch veränderter Köder
    • Verwendung von Giften oder betäubenden Mitteln
    • Verwendung lebender Wirbeltiere als Köder
    • Elektrofischfang (ohne Ausnahmebewilligung)

    Strafen bei Übertretung

    Unter anderem gelten folgende Taten als Verwaltungsübertretungen:

    Solche Verwaltungsübertretungen sind von der Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) mit einer Geldstrafe bis zu 2.200 Euro zu bestrafen.

    Rechtsgrundlagen

    §§ 12 bis 15, 26 Steiermärkisches Fischereigesetz

    Letzte Aktualisierung: 23.04.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion