Bauberatungen 2022
11. Jänner 2022
8. Februar 2022
8. März 2022
5. April 2022
3. Mai 2022
28. Juni 2022
26. Juli 2022
6. September 2022
11. Oktober 2022
8. November 2022
6. Dezember 2022
Kundmachung von Bauverhandlungsterminen
Folgende Bauverhandlungen finden am 28. Juni 2022 statt:
Christoph Stelzl & Christina Trolp
Neubaugasse 74/6
8020 Graz
Die Bauverhandlung und der Ortsaugenschein für den Umbau des bestehenden Wirtschaftsgebäudes zu einem betriebszugehörigen Wohnhaus auf den Grundstücken Nr. .106 und 1261/3, EZ 2, KG Lieschen an Ort und Stelle.
Ca. 13 Uhr
Oliver Passenegg
Remschnigg 74
8454 Arnfels
Die Bauverhandlung und der Ortsaugenschein für den Wohnhauszu- und -Umbau sowie die Errichtung eines überdachten Abstellplatzes auf dem Grundstück Nr. 661, EZ 155, KG Kitzelsdorf an Ort und Stelle.
Ca. 15.00 Uhr
Gerhard Prisching und Rosa Hartmann
Oberhaag 148
8455 Oberhaag
Die Bauverhandlung und der Ortsaugenschein für die Errichtung einer Wärmepumpenanlage auf dem Grundstück Nr. 148, EZ 328, KG Oberhaag an Ort und Stelle.
Ca. 17.00 Uhr
Wasseranschluss
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Bei jedem Gebäude mit Aufenthaltsräumen muss die hinreichende Versorgung mit gesundheitlich einwandfreiem Trinkwasser gesichert sein. Weiters muss in einigen Bundesländern die Versorgung mit ausreichend Löschwasser nachgewiesen werden.
Falls ein Wasseranschluss vorhanden ist, sollte Folgendes überprüft und die Inbetriebnahme dem örtlichen Wasserversorger bekannt gegeben werden:
- Ist der bestehende Anschluss mit seinem Rohrdurchmesser und dem Druck ausreichend?
- Wo befindet sich der Wasserzähler?
- In welchem Zustand sind all diese Anlagen bei Beginn der Bauarbeiten?
Ist kein Wasseranschluss vorhanden, sollte über den lokalen Wasserversorger herausgefunden werden, ob in der Nähe eine öffentliche Trinkwasserleitung ist. Der Anschluss an die öffentliche Trinkwasserleitung und die Zuleitung zum Bauobjekt muss beantragt werden. Es ist empfehlenswert sich diesbezüglich an die Gemeinde zu wenden.
Es ist auch möglich, zu Beginn des Hausbaus einen provisorischen Wasseranschluss zu errichten, der dann bei Fertigstellung des Wohnhauses in einen fixen Wasseranschluss umgebaut wird.
Wasserbezugsanmeldung
Beim erstmaligen Anschluss eines Grundstückes an die Wasserversorgung der Gemeinde kann es notwendig sein, ein Ansuchen zu stellen. Bezüglich der Vorgehensweise und der Kosten sollte man sich an das jeweils zuständige Wasserwerk (in Wien an die MA 31 (→ Stadt Wien) – Wiener Wasserwerke) wenden oder sich vorab bei der Gemeinde erkundigen.
Zuständige Stelle
- Das jeweils zuständige Wasserwerk
- in Wien: die MA 31 (→ Stadt Wien) – Wiener Wasserwerke
Kosten
- Wasseranschlussgebühr für den Anschluss an die öffentliche Trinkwasserleitung und die Zuleitung zum Bauobjekt
- Wasserergänzungsabgabe, falls sich später die zur Zeit der Bemessung der Wasseranschlussgebühr bestehenden Berechnungsgrundlagen ändern (z.B. durch Zubau)
- Wasserbezugsgebühr für das abgegebene Wasser
- Wasserzählergebühr für die Bereitstellung und laufende Wartung von gemeindeeigenen Wasserzählern
- Eventuell Wasserbereitstellungsgebühr für die Bereitstellung der Wasserleitung
Die Höhe der Gebühren ist in den einzelnen Widmungsgebieten unterschiedlich.
Zusätzliche Informationen
Gegebenenfalls muss auch die fachgemäße Herstellung der Verbrauchsanlage (ab der Übergabestelle) dem Wasserwerk gemeldet werden (Fertigstellungsmeldung durch ein zugelassenes Installationsunternehmen).
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