Bauberatungen 2024
10. Dezember 2024
Bauberatungen 2025
14. Jänner 2025
04. Februar 2025
11. März 2025
08. April 2025
06. Mai 2025
03. Juni 2025
01. Juli 2025
05. August 2025
02. September 2025
14. Oktober 2025
11. November 2025
16. Dezember 2025
Kundmachung von Bauverhandlungsterminen
Wasseranschluss
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Bei jedem Gebäude mit Aufenthaltsräumen muss die hinreichende Versorgung mit gesundheitlich einwandfreiem Trinkwasser gesichert sein. Weiters muss in einigen Bundesländern die Versorgung mit ausreichend Löschwasser nachgewiesen werden.
Falls ein Wasseranschluss vorhanden ist, sollte Folgendes überprüft und die Inbetriebnahme dem örtlichen Wasserversorger bekannt gegeben werden:
- Ist der bestehende Anschluss mit seinem Rohrdurchmesser und dem Druck ausreichend?
- Wo befindet sich der Wasserzähler?
- In welchem Zustand sind all diese Anlagen bei Beginn der Bauarbeiten?
Ist kein Wasseranschluss vorhanden, sollte über den lokalen Wasserversorger herausgefunden werden, ob in der Nähe eine öffentliche Trinkwasserleitung ist. Der Anschluss an die öffentliche Trinkwasserleitung und die Zuleitung zum Bauobjekt muss beantragt werden. Es ist empfehlenswert sich diesbezüglich an die Gemeinde zu wenden.
Es ist auch möglich, zu Beginn des Hausbaus einen provisorischen Wasseranschluss zu errichten, der dann bei Fertigstellung des Wohnhauses in einen fixen Wasseranschluss umgebaut wird.
Wasserbezugsanmeldung
Beim erstmaligen Anschluss eines Grundstückes an die Wasserversorgung der Gemeinde kann es notwendig sein, ein Ansuchen zu stellen. Bezüglich der Vorgehensweise und der Kosten sollte man sich an das jeweils zuständige Wasserwerk (z.B. in Wien an die MA 31 (→ Stadt Wien) – Wiener Wasserwerke) wenden oder sich vorab bei der Gemeinde erkundigen.
Zuständige Stelle
- Das jeweils zuständige Wasserwerk
- z.B. in Wien: die MA 31 (→ Stadt Wien) – Wiener Wasserwerke
Kosten
- Wasseranschlussgebühr für den Anschluss an die öffentliche Trinkwasserleitung und die Zuleitung zum Bauobjekt
- Wasserergänzungsabgabe, falls sich später die zur Zeit der Bemessung der Wasseranschlussgebühr bestehenden Berechnungsgrundlagen ändern (z.B. durch Zubau)
- Wasserbezugsgebühr für das abgegebene Wasser
- Wasserzählergebühr für die Bereitstellung und laufende Wartung von gemeindeeigenen Wasserzählern
- Eventuell Wasserbereitstellungsgebühr für die Bereitstellung der Wasserleitung
Die Höhe der Gebühren ist in den einzelnen Widmungsgebieten unterschiedlich.
Zusätzliche Informationen
Gegebenenfalls muss auch die fachgemäße Herstellung der Verbrauchsanlage (ab der Übergabestelle) dem Wasserwerk gemeldet werden (Fertigstellungsmeldung durch ein zugelassenes Installationsunternehmen).
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Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion