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  • Bauberatungen 2026

    20. Oktober 2026

    17. November 2026

    15. Dezember 2026

     

    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

    Baumaßnahmen an Altbauten
    Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

    Ausbau des Obergeschosses zu einer Wohnung
    Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

    Zu- und Umbau des Wirtschaftsgebäudes und Nutzungsänderung zu einem Fahrradgeschäft, sowie Errichtung von 3 KFZ Stellplätzen
    Hartinger Wolfgang, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

     

    Allgemeine Informationen zu Kreditsicherheiten

    Ein Kredit wird von der Kreditgeberin/dem Kreditgeber nur dann vergeben, wenn sie/er annehmen kann, dass das verborgte Geld auch wieder zurückgezahlt wird. Je nach Art und Höhe des Kredites und der Bonität der Kreditnehmerin/des Kreditnehmers kommen dabei verschiedene Sicherungsmittel in Betracht. Sämtliche Vereinbarungen bezüglich der Kreditsicherheiten müssen im Kreditvertrag festgehalten werden. Die Kreditgeberin/der Kreditgeber ist auch berechtigt, mehrere Sicherheiten in Kombination zu fordern.

    Tipp:

    Je besser die Sicherheiten sind, die die Kreditnehmerin/der Kreditnehmer bieten kann, desto günstiger sind in der Regel die Kreditkonditionen.

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz