Bauberatungen 2026
20. Oktober 2026
17. November 2026
15. Dezember 2026
Kundmachung von Bauverhandlungsterminen
Baumaßnahmen an Altbauten
Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.
Ausbau des Obergeschosses zu einer Wohnung
Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.
Zu- und Umbau des Wirtschaftsgebäudes und Nutzungsänderung zu einem Fahrradgeschäft, sowie Errichtung von 3 KFZ Stellplätzen
Hartinger Wolfgang, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.
Checkliste Sozialversicherung und weitere soziale Leistungen in Österreich für Drittstaatsangehörige
| Thema | Detailinformationen | Erledigt |
| Pflichtversicherung | In Österreich gibt es ein System der Pflichtversicherung für alle Erwerbstätigen. Die Pflichtversicherung beginnt, sobald die gesetzlichen Voraussetzungen (z.B. Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer mit einem Entgelt über der Geringfügigkeitsgrenze) erfüllt sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob die betroffene Person davon weiß oder es will. | |
| Selbstversicherung | Personen ohne Pflichtversicherung haben unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit einer freiwilligen Selbstversicherung. | |
| e-card | Nach einem Umzug nach Österreich sollten sich insbesondere
|
|
| Unfallversicherung |
Im Fall eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit gibt es eine Unfallversicherung für
|
|
| Krankenversicherung |
Familienmitglieder können in der Krankenversicherung mitversichert werden. Außerdem gibt es die Möglichkeit der freiwilligen Selbstversicherung in der Krankenversicherung. |
|
| Pensionsversicherung | Das österreichische System der Pflichtversicherung für alle Erwerbstätigen umfasst auch die Pensionsversicherung. | |
| Betragen die Versicherungszeiten in Österreich weniger als ein Jahr, so werden sie zu den Pensionsansprüchen in anderen Staaten hinzugerechnet. | ||
| Kranken- und Pensionsversicherung | Bezieht eine Arbeitnehmerin/ein Arbeitnehmer ein Entgelt unter der Geringfügigkeitsgrenze (diese liegt im Jahr 2026 bei 551,10 Euro monatlich) besteht keine Pflichtversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung. Bei geringfügiger Beschäftigung wird eine freiwillige Kranken- und Pensionsversicherung empfohlen. Auch andere Personen ohne Pflichtversicherung haben unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit, eine freiwillige Pensionsversicherung abzuschließen. | |
| Arbeitslosengeld | Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer sind für den Fall der Arbeitslosigkeit versichert. Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erwerben, muss die arbeitslose Person für einen bestimmten Mindestzeitraum einer arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen sein. | |
| Sozialhilfe | Drittstaatsangehörige haben grundsätzlich nur dann einen Anspruch auf die Sozialhilfe, wenn sie schon mehr als fünf Jahre rechtmäßig in Österreich gelebt haben. |
Letzte Aktualisierung: 12.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
