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  • Bauberatungen 2026

    20. Oktober 2026

    17. November 2026

    15. Dezember 2026

     

    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

    Baumaßnahmen an Altbauten
    Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

    Ausbau des Obergeschosses zu einer Wohnung
    Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

    Zu- und Umbau des Wirtschaftsgebäudes und Nutzungsänderung zu einem Fahrradgeschäft, sowie Errichtung von 3 KFZ Stellplätzen
    Hartinger Wolfgang, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

     

    Wohnschirm

    Wohnschirm ist das Programm des BMASGPK, das Wohnungslosigkeit verhindert und beendet. Es ist ein subsidiäres Programm: Es hilft dann, wenn eigene Mittel sowie Unterstützungsleistungen der Bundesländer, Städte oder Gemeinden nicht ausreichen oder nicht zur Verfügung stehen.

    Miete: Wohnungslosigkeit verhindern

    WOHNSCHIRM MIETE unterstützt Mieterinnen/Mieter, die Mietrückstände haben, diese nicht selbst bezahlen können und dadurch von Wohnungsverlust bedroht sind. Nach einer kostenlosen Beratung durch Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter kann ein Antrag auf Übernahme von Mietrückständen oder auf finanzielle Unterstützung beim Umzug in eine neue, leistbare Wohnung gestellt werden.

    Housing first: Wohnungslosigkeit beenden

    WOHNSCHIRM HOUSING FIRST (zuerst die [eigene] Wohnung) unterstützt wohnungslose Personen, die nicht in der Lage sind, die Wohnungslosigkeit selbstständig mit eigenen Mitteln zu beenden oder abzuwenden. Die Vermittlung von leistbaren Wohnungen in Verbindung mit Begleitung durch Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter ist Kern der Unterstützungsleistungen. Im Zusammenhang damit kann das Programm auch Anmietungskosten (Kautionen und Finanzierungsbeiträge) übernehmen.

    Energie: Energiesicherung

    WOHNSCHIRM ENERGIE – Für Menschen mit niedrigem Einkommen ist in Härtefällen Unterstützung im Bereich der Energiekosten möglich. Bei unmittelbar drohender oder bereits durchgeführter Energieabschaltung können nach Beratung und Antragstellung einmalig Energieschulden übernommen werden.

    Kostenlose Beratung

    Bei Wohnungslosigkeit, Mietschulden oder Abschaltung der Energie gibt es eine kostenlose Beratung! Beratungsstellen und Antworten auf häufig gestellte Fragen sind auf der Wohnschirm-Website (BMASGPK) zu finden.

    Weiterführende Informationen

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 01.10.2026
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • oesterreich.gv.at-Redaktion
    • Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz