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  • Bauberatungen 2026

    20. Oktober 2026

    17. November 2026

    15. Dezember 2026

     

    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

    Baumaßnahmen an Altbauten
    Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

    Ausbau des Obergeschosses zu einer Wohnung
    Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

    Zu- und Umbau des Wirtschaftsgebäudes und Nutzungsänderung zu einem Fahrradgeschäft, sowie Errichtung von 3 KFZ Stellplätzen
    Hartinger Wolfgang, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

     

    Erziehungsberechtigte

    Erziehungsberechtigt ist, wem die Obsorge für ein minderjähriges Kind (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) zukommt. Die Erziehung ist ein Teil der Obsorge. In der Regel sind beide Elternteile erziehungsberechtigt (obsorgeberechtigt), es können aber auch nur ein Elternteil oder Pflegeltern oder Adoptiveltern sein. In bestimmten Fällen kann die Kinder- und Jugendhilfe eine geeignete Person vorübergehend mit der Erziehung bzw. Obsorge einen Kindes betrauen, endgültig entscheidet darüber ein Gericht.

    Letzte Aktualisierung: 08.09.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion