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  • Bauberatungen 2026

    20. Oktober 2026

    17. November 2026

    15. Dezember 2026

     

    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

    Baumaßnahmen an Altbauten
    Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

    Ausbau des Obergeschosses zu einer Wohnung
    Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

    Zu- und Umbau des Wirtschaftsgebäudes und Nutzungsänderung zu einem Fahrradgeschäft, sowie Errichtung von 3 KFZ Stellplätzen
    Hartinger Wolfgang, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

     

    Unterstützung bei der Jobsuche – Behinderung

    Allgemeine Informationen

    Eine Behinderung führt nicht immer zu verminderter Arbeitsfähigkeit.

    Unterstützung bei der Arbeitssuche bieten das

    • Arbeitsmarktservice (AMS) mit speziellen Angeboten für Arbeitsuchende mit Behinderungen;
    • Jugendcoaching, ein Beratungs- und Unterstützungsangebot des Sozialministeriumservice (SMS), das gemeinsam mit ausgrenzungsgefährdeten Jugendlichen sowie mit Jugendlichen mit Behinderungen individuelle Empfehlungen für die berufliche Zukunftsplanung erarbeitet und nachhaltige Ziele definiert;
    • Netzwerk Berufliche Assistenz (NEBA) des SMS, das mit seinen Leistungen die Dachmarke für das differenzierte System zur Unterstützung der beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen bietet; und die
    • Arbeitsassistenz (USP), ein Beratungs- und Unterstützungsangebot des SMS, das durch intensive persönliche Vorbereitung, Beratung und Begleitung die Chancen von Menschen mit Behinderungen auf berufliche Teilhabe fördert und eine nachhaltige Teilhabe am ersten Arbeitsmarkt ermöglicht.

    Über Förderangebote für Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber (USP) oder Unterstützungsleistungen für Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer berät die zuständige Landesstelle des Sozialministeriumservice (SMS).

    Arbeitsunfähigkeit

    Für Menschen, die arbeitsunfähig sind, gibt es

    Tagesstrukturen ermöglichen jenen, die aufgrund ihrer Leistungsfähigkeit keiner geregelten Erwerbstätigkeit nachgehen können, eine aktive Gestaltung des Alltags.

    Arbeitsunfähigkeit bis zum 25. Lebensjahr

    Bestehen Zweifel an der Arbeitsfähigkeit von Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, gibt es seit 1. Jänner 2024 keine automatische Arbeitsunfähigkeitsfeststellung mehr.

    D.h. diese Personen haben chancengleichen Zugang zum Arbeitsmarkt, werden vom AMS vorgemerkt und betreut und können entsprechende Dienstleistungsangebote in Anspruch nehmen.

    Das Jugendcoaching führt auf Grundlage einer chancenorientierten Potenzialanalyse eine Perspektivenplanung durch und klärt in Zusammenarbeit mit dem AMS und den Ländern passende weiterführende Maßnahmen für eine erfolgreiche Heranführung an und Integration in den Arbeitsmarkt ab.

    Nähere Informationen finden sich unter Arbeitsfähigkeit bis 25 (BMWET)

    Zuständige Stelle

    Zusätzliche Informationen

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 13.08.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz