Bauberatungen 2026
20. Oktober 2026
17. November 2026
15. Dezember 2026
Kundmachung von Bauverhandlungsterminen
Baumaßnahmen an Altbauten
Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.
Ausbau des Obergeschosses zu einer Wohnung
Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.
Zu- und Umbau des Wirtschaftsgebäudes und Nutzungsänderung zu einem Fahrradgeschäft, sowie Errichtung von 3 KFZ Stellplätzen
Hartinger Wolfgang, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.
Unterstützung bei der Jobsuche – Behinderung
Allgemeine Informationen
Eine Behinderung führt nicht immer zu verminderter Arbeitsfähigkeit.
Unterstützung bei der Arbeitssuche bieten das
- Arbeitsmarktservice (AMS) mit speziellen Angeboten für Arbeitsuchende mit Behinderungen;
- Jugendcoaching, ein Beratungs- und Unterstützungsangebot des Sozialministeriumservice (SMS), das gemeinsam mit ausgrenzungsgefährdeten Jugendlichen sowie mit Jugendlichen mit Behinderungen individuelle Empfehlungen für die berufliche Zukunftsplanung erarbeitet und nachhaltige Ziele definiert;
- Netzwerk Berufliche Assistenz (NEBA) des SMS, das mit seinen Leistungen die Dachmarke für das differenzierte System zur Unterstützung der beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen bietet; und die
- Arbeitsassistenz (USP), ein Beratungs- und Unterstützungsangebot des SMS, das durch intensive persönliche Vorbereitung, Beratung und Begleitung die Chancen von Menschen mit Behinderungen auf berufliche Teilhabe fördert und eine nachhaltige Teilhabe am ersten Arbeitsmarkt ermöglicht.
Über Förderangebote für Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber (USP) oder Unterstützungsleistungen für Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer berät die zuständige Landesstelle des Sozialministeriumservice (SMS).
Arbeitsunfähigkeit
Für Menschen, die arbeitsunfähig sind, gibt es
- Leistungen der Sozialversicherung (SV), wenn bereits Versicherungsansprüche erworben wurden, z.B. Berufsunfähigkeits-, Invaliditäts-, Erwerbsunfähigkeitspension, und
- Sozialhilfeleistungen.
Tagesstrukturen ermöglichen jenen, die aufgrund ihrer Leistungsfähigkeit keiner geregelten Erwerbstätigkeit nachgehen können, eine aktive Gestaltung des Alltags.
Arbeitsunfähigkeit bis zum 25. Lebensjahr
Bestehen Zweifel an der Arbeitsfähigkeit von Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, gibt es seit 1. Jänner 2024 keine automatische Arbeitsunfähigkeitsfeststellung mehr.
D.h. diese Personen haben chancengleichen Zugang zum Arbeitsmarkt, werden vom AMS vorgemerkt und betreut und können entsprechende Dienstleistungsangebote in Anspruch nehmen.
Das Jugendcoaching führt auf Grundlage einer chancenorientierten Potenzialanalyse eine Perspektivenplanung durch und klärt in Zusammenarbeit mit dem AMS und den Ländern passende weiterführende Maßnahmen für eine erfolgreiche Heranführung an und Integration in den Arbeitsmarkt ab.
Nähere Informationen finden sich unter Arbeitsfähigkeit bis 25 (BMWET)
Zuständige Stelle
- die jeweilige Bezirkshauptmannschaft bzw.
- der Magistrat Ihres Wohnbezirkes
- das Arbeitsmarktservice (AMS)
- das Sozialministeriumservice (SMS)
- die Pensionsversicherung (PV)
Zusätzliche Informationen
Rechtsgrundlagen
Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG)
