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  • Bauberatungen 2026

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    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

     

     

     

     

     

    Adressänderung: Kindergarten/Schule/Hort

    Wenn Sie gemeinsam mit Kindern im Kindergartenalter oder im schulpflichtigen Alter umziehen und dabei nur den Wohnort, aber nicht die Kinderbetreuungseinrichtung, die Schule und/oder den Hort wechseln, ist die Adressänderung formlos der jeweiligen Institution mitzuteilen.

    Gegebenenfalls ist ein neuer Antrag auf Freifahrt und Fahrtenbeihilfe für Schülerinnen/Schüler zu stellen.

    Allgemeine Informationen zu diesem Thema finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at in den Kapiteln Kinderbetreuung und Schule.

    Freifahrt und Fahrtenbeihilfe (BKA)

    Letzte Aktualisierung: 12.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion