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  • Bauberatungen 2026

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    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

     

     

     

     

     

    Probezeit

    Im Allgemeinen wird unter Probezeit ein befristeter Zeitraum verstanden, innerhalb dessen eine Person ihre Eignung oder Befähigung für ein bestimmtes Handeln nachweisen kann.

    Beispiel:
    • Arbeitsverhältnis auf Probe
      Gesetzlich ist eine maximal einmonatige Probezeit vorgesehen. Bei einer Lehre gelten die ersten drei Monate der Lehrzeit als Probezeit.
    • Probeführerschein
      Bei Verstoß gegen bestimmte Verkehrsvorschriften innerhalb der Probezeit von drei Jahren müssen Führerscheinbesitzerinnen/Führerscheinbesitzer zunächst eine Nachschulung absolvieren. Die Probezeit verlängert sich um ein Jahr.
    • Probezeit im Strafrecht
      • Probezeit bei einer bedingten Nachsicht der Strafe
        (zwischen einem Jahr und drei Jahren)
      • Probezeit bei einer bedingten Entlassung
        (zwischen einem Jahr und zehn Jahren)
      • Probezeit als Diversionsform
        (zwischen einem Jahr und zwei Jahren)
    Letzte Aktualisierung: 10.02.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion