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  • Bauberatungen 2026

    20. Oktober 2026

    17. November 2026

    15. Dezember 2026

     

    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

    Baumaßnahmen an Altbauten
    Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

    Ausbau des Obergeschosses zu einer Wohnung
    Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

    Zu- und Umbau des Wirtschaftsgebäudes und Nutzungsänderung zu einem Fahrradgeschäft, sowie Errichtung von 3 KFZ Stellplätzen
    Hartinger Wolfgang, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

     

    Probezeit

    Im Allgemeinen wird unter Probezeit ein befristeter Zeitraum verstanden, innerhalb dessen eine Person ihre Eignung oder Befähigung für ein bestimmtes Handeln nachweisen kann.

    Beispiel:
    • Arbeitsverhältnis auf Probe
      Gesetzlich ist eine maximal einmonatige Probezeit vorgesehen. Bei einer Lehre gelten die ersten drei Monate der Lehrzeit als Probezeit.
    • Probeführerschein
      Bei Verstoß gegen bestimmte Verkehrsvorschriften innerhalb der Probezeit von drei Jahren müssen Führerscheinbesitzerinnen/Führerscheinbesitzer zunächst eine Nachschulung absolvieren. Die Probezeit verlängert sich um ein Jahr.
    • Probezeit im Strafrecht
      • Probezeit bei einer bedingten Nachsicht der Strafe
        (zwischen einem Jahr und drei Jahren)
      • Probezeit bei einer bedingten Entlassung
        (zwischen einem Jahr und zehn Jahren)
      • Probezeit als Diversionsform
        (zwischen einem Jahr und zwei Jahren)
    Letzte Aktualisierung: 10.02.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion