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  • Bauberatungen 2026

    20. Oktober 2026

    17. November 2026

    15. Dezember 2026

     

    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

    Baumaßnahmen an Altbauten
    Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

    Ausbau des Obergeschosses zu einer Wohnung
    Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

    Zu- und Umbau des Wirtschaftsgebäudes und Nutzungsänderung zu einem Fahrradgeschäft, sowie Errichtung von 3 KFZ Stellplätzen
    Hartinger Wolfgang, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

     

    Subsidiär Schutzberechtigte

    Subsidiär Schutzberechtigten wird internationaler Schutz gewährt, obwohl ihnen mangels persönlicher Verfolgung im Herkunftsstaat keine Flüchtlingseigenschaft im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention zukommt (Asylberechtigte). Voraussetzung für den Status des subsidiären Schutzes ist, dass das Leben oder die Unversehrtheit dieser Personen im Falle einer Rückkehr in den Herkunftsstaat "allgemein" bedroht wäre. Die Bedrohung muss von einem bestimmten "Akteur" ausgehen (z.B. Staat). 

    Mit der Zuerkennung des Status des subsidiären Schutzes ist auch ein für die Dauer von einem Jahr befristetes Aufenthaltsrecht in Österreich und der volle Zugang zum Arbeitsmarkt verbunden. Eine Verlängerung ist möglich. 

    Allgemeines zum Asyl

    Letzte Aktualisierung: 10.08.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion