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  • Bauberatungen 2026

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    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

     

     

     

     

     

    Partnerschaftsurkunde

    Die Partnerschaftsurkunde ist eine Personenstandsurkunde, welche die eingetragene Partnerschaft zwischen Paaren bestätigt (vergleichbar der Heiratsurkunde zwischen Ehepartnerinnen/Ehepartnern). Sie gehört neben der Geburtsurkunde, der Heiratsurkunde und der Sterbeurkunde zu den vier wesentlichen Personenstandsurkunden.

    Die Partnerschaftsurkunde enthält

    • die Namen der eingetragenen Partnerinnen/der eingetragenen Partner,
    • ihr Geschlecht,
    • den Tag und Ort ihrer Geburt,
    • den Tag und den Ort der Begründung der eingetragenen Partnerschaft,
    • die Auflösung oder Nichtigerklärung der eingetragenen Partnerschaft,
    • das Datum der Ausstellung und
    • den Namen der Beamtin/des Beamten.
    Hinweis:

    Etwaige akademische Grade und Berufsbezeichnungen bzw. Standesbezeichnungen können dem Namen beigefügt werden.

    Letzte Aktualisierung: 05.02.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion