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    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

     

     

     

     

     

    Heiratsurkunde

    Die Heiratsurkunde gehört neben der Geburtsurkunde, der Partnerschaftsurkunde und der Sterbeurkunde zu den vier wesentlichen Personenstandsurkunden.

    Die Heiratsurkunde enthält

    • die Familiennamen der Eheleute nach der Eheschließung,
    • optional akademische Grade/Standesbezeichnung,
    • Vornamen,
    • sonstige Namen,
    • ihre Familiennamen vor der Eheschließung,
    • Tag und Ort der Geburt,
    • optional die Zugehörigkeit zu einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft und
    • den Tag und den Ort der Eheschließung.

    In der Heiratsurkunde werden außerdem

    • Auflösung, Nichtigerklärung einer Ehe und
    • namensrechtliche Vorgänge im Zusammenhang mit der Ehe (wie eventuelle Doppelnamen, Bestimmung des Familiennamens der aus der Ehe stammenden Kinder)

    festgehalten.

    Weiterführende Links

    Ausstellung einer Heiratsurkunde oder internationalen Heiratsurkunde

    Letzte Aktualisierung: 15.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion