Bauberatungen 2025
16. Dezember 2025
Bauberatungen 2026
27. Jänner 2026
24. Februar 2026
31. März 2026
28. April 2026
26. Mai 2026
23. Juni 2026
21. Juli 2026
11. August 2026
22. September 2026
20. Oktober 2026
17. November 2026
15. Dezember 2026
Kundmachung von Bauverhandlungsterminen
Zubau einer unterkellerten Garage für 2 PKW zur bestehenden Garage
Lampl Josef, Obergreith 124, 8455 Oberhaag
Zuschuss für behindertengerechte Wohnungsumbauten
Allgemeine Informationen
Die Umsetzung bestimmter notwendiger Gestaltungsmerkmale in den eigenen vier Wänden oder in Einrichtungen, die Besucherinnen/Besuchern offen stehen (Hotels, Freizeiteinrichtungen etc.), ist mit erhöhtem Finanzierungsaufwand verbunden. Der Staat bietet Unterstützung in Form von günstigen Darlehen, einmaligen Zuschüssen oder anderen Tilgungserleichterungen an.
Es gibt verschiedene Formen von Unterstützungen, unter anderem
- Wohnbauförderung (bei Neuerrichtung),
- Sanierung (bei Adaptierung und Wiederherstellung),
- Wohnbeihilfe (Unterstützung bei Mietzahlungen),
- geförderte Darlehen,
- Förderungen aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung.
Fristen
In den Bundesländern bestehen unterschiedliche Bauordnungen und Förderungsmaßnahmen. Aus diesem Grund müssen Sie sich zeitgerecht, in der Regel vor Beginn einer Baumaßnahme, mit dem Amt der Landesregierung und den entsprechenden Behörden und Beratungsstellen in Verbindung setzen.
Zuständige Stelle
- das jeweilige Amt der Landesregierung
- die Landesstellen des Sozialministeriumservice (→ SMS)
Zusätzliche Informationen
Bei allen Förderungen ist es wichtig, erst dann mit den Bauarbeiten zu beginnen, wenn das Förderungsansuchen positiv erledigt ist.
Nähere Informationen und Beratung zu staatlichen Fördermöglichkeiten für barrierefreies Bauen bietet, neben der Landesregierung des jeweiligen Bundeslandes und den Landesstellen des Sozialministeriumservice (→ SMS), auch das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (→ BMASGPK).
Weiterführender Link
Altersgerechtes Wohnen (→ Österreichisches Gesundheitsportal)
Rechtsgrundlagen
hinsichtlich des Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung: §§ 22 bis 33 Bundesbehindertengesetz (BBG)
Zum Formular
Auf den Seiten einiger Landesregierungen besteht die Möglichkeit, die Förderungsrichtlinien und auch die Antragsformulare herunterzuladen.
