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  • Bauberatungen 2024

    16. April 2024

    14. Mai 2024

    04. Juni 2024

    09. Juli 2024

    06. August 2024

    17. September 2024

    15. Oktober 2024

    12. November 2024

    10. Dezember 2024

    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

    2024-04-16 Zu- und Umbau, sowie Ausbau des Dachgeschosses des Wohnhauses, Grundstück Nr. 309, EZ 16, KG Krast
    Haring Johann und Haring-Rosenauer Margareta, 8454 Arnfels, Krast 18

    2024-04-16 Um-und Zubau Wohnhaus mit überdachten PKW-Abstellplatz, Luftwärmepumpe, Grundstück Nr. 149, EZ 91, KG Krast
    Klug Johann, 8410 Wildon, Quellenweg 13

    2024-04-16 Errichtung einer betriebszugehörigen Wohneinheit, Grundstück Nr. .4, EZ 32, KG Altenbach
    Kranner Manfred und Sonja, 8455 Oberhaag, Altenbach 45

    Zuschuss für behindertengerechte Wohnungsumbauten

    Allgemeine Informationen

    Die Umsetzung bestimmter notwendiger Gestaltungsmerkmale in den eigenen vier Wänden oder in Einrichtungen, die Besucherinnen/Besuchern offen stehen (Hotels, Freizeiteinrichtungen etc.), ist mit erhöhtem Finanzierungsaufwand verbunden. Der Staat bietet Unterstützung in Form von günstigen Darlehen, einmaligen Zuschüssen oder anderen Tilgungserleichterungen an.

    Es gibt verschiedene Formen von Unterstützungen, unter anderem:

    • Wohnbauförderung (bei Neuerrichtung)
    • Sanierung (bei Adaptierung und Wiederherstellung)
    • Wohnbeihilfe (Unterstützung bei Mietzahlungen)
    • Geförderte Darlehen
    • Förderungen aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung

    Fristen

    In den Bundesländern bestehen unterschiedliche Bauordnungen und Förderungsmaßnahmen. Aus diesem Grund müssen Sie sich zeitgerecht, in der Regel vor Beginn einer Baumaßnahme, mit dem Amt der Landesregierung und den entsprechenden Behörden und Beratungsstellen in Verbindung setzen.

    Zuständige Stelle

    Zusätzliche Informationen

    Bei allen Förderungen ist es wichtig, erst dann mit den Bauarbeiten zu beginnen, wenn das Förderungsansuchen positiv erledigt ist.

    Nähere Informationen und Beratung zu staatlichen Fördermöglichkeiten für barrierefreies Bauen bietet, neben der Landesregierung des jeweiligen Bundeslandes und den Landesstellen des Sozialministeriumservice (→ SMS), auch das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (→ BMSGPK).

    Weiterführender Link

    Altersgerechtes Wohnen (→ Österreichisches Gesundheitsportal)

    Rechtsgrundlagen

    hinsichtlich des Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung: §§ 22 bis 32 Bundesbehindertengesetz (BBG)

    Zum Formular

    Auf den Seiten einiger Landesregierungen besteht die Möglichkeit, die Förderungsrichtlinien und auch die Antragsformulare herunterzuladen.

    Letzte Aktualisierung: 24. März 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz