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    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

     

     

     

     

     

    Verhältniswahlrecht

    Grundsätzlich gibt es zwei Systeme, um bei einer Wahl zu ermitteln, wie viele Mandate (Sitze im Parlament) die zur Wahl antretenden Parteien erhalten: das Verhältniswahlrecht und das Mehrheitswahlrecht.

    Ziel des Verhältniswahlrechts ist, die Mandate verhältnismäßig nach der Verteilung der Wählerstimmen zu vergeben. Dabei werden zunächst alle Wählerstimmen zusammengezählt und anschließend berechnet, wie viele Mandate die einzelnen Parteien erhalten. Durch das Verfahren soll allen politischen Kräften von zahlenmäßig erheblicher Bedeutung Sitze im Parlament gesichert werden.

    In Österreich werden die Parlamente, die Gemeinderäte und die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments nach dem Verhältniswahlsystem gewählt. Um eine zu starke Zersplitterung der Parteienlandschaft zu verhindern, gilt für Nationalratswahlen eine Mindestgrenze für die Zuweisung eines Mandates: Sofern eine wahlwerbende Partei nicht in einem Regionalwahlkreis ein Mandat ("Grundmandat") erzielt, muss sie mindestens vier Prozent der in ganz Österreich abgegebenen Stimmen erzielen, um Mandate zu erhalten.

    Letzte Aktualisierung: 09.03.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion