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  • Bauberatungen 2026

    20. Oktober 2026

    17. November 2026

    15. Dezember 2026

     

    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

    Baumaßnahmen an Altbauten
    Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

    Ausbau des Obergeschosses zu einer Wohnung
    Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

    Zu- und Umbau des Wirtschaftsgebäudes und Nutzungsänderung zu einem Fahrradgeschäft, sowie Errichtung von 3 KFZ Stellplätzen
    Hartinger Wolfgang, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

     

    Kfz-Zulassung im Inland (Österreich)

    Allgemeine Informationen

    Vor der Zulassung des importierten Kraftfahrzeuges sind folgende Schritte zu setzen:

    1. Eintragung in die Genehmigungsdatenbank

    Das Kraftfahrzeug muss in der Genehmigungsdatenbank erfasst werden. Bei Kraftfahrzeugen ohne EU-Betriebserlaubnis (COC-Papier) ist außerdem eine Einzelgenehmigung oder unter Umständen eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.

    2. Bezahlung der fälligen Steuern beim Finanzamt

    Vor der Zulassung des importierten Kraftfahrzeuges muss jene Person, auf die das Kraftfahrzeug erstmals zugelassen wird, die Normverbrauchsabgabe (NoVA) (USP) selbst berechnen (Formular "NoVA 2") und an das  zuständige Finanzamt (BMF) entrichten.

    3. Anmeldung bei einer Zulassungsstelle der Versicherungsgesellschaften

    Mit der Bestätigung des Finanzamtes über die Entrichtung der Normverbrauchsabgabe sowie der 20-prozentigen Erwerbsteuer (bei Import von Neuwagen) kann nach Abschluss einer Haftpflichtversicherung die Kfz-Zulassung erfolgen.

    Zusätzliche Informationen

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen