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    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

     

     

     

     

     

    Kunststoffverpackungen

    Folgendes gehört in die Gelbe Tonne bzw. in den Gelben Sack:

    • entleerte Flaschen für Putzmittel, Waschmittel, Körperpflegemittel
    • entleerte Plastikflaschen für Lebensmittel (z.B. Essig und Öl)
    • Joghurtbecher
    • Getränkeverbundkartons samt Verschlüssen ("Tetra Pak")
    • Verpackungsfolien, Plastikbecher und -tassen, Plastiksackerl etc.

    Achtung:

    Große Kunststoffverpackungen (z.B. Kanister) sollten möglichst zum Altstoffsammelzentrum gebracht werden. Verpackungen sollen grundsätzlich nur leer erfasst werden.

    Um im Container Platz zu sparen, sollten leere Gebinde flachgedrückt werden, bevor sie eingeworfen werden.

    Seit dem Jahr 2025 erfolgt eine gemeinsame Sammlung von Kunststoffen, sonstigen Leichtverpackungen und Metallen in der Gelben Tonne bzw. im Gelben Sack.

    Hinweis:

    Seit 1. Jänner 2025 gilt für Plastikflaschen und Getränkedosen ein Einwegpfand. Das bedeutet: Beim Kauf von Einweggetränkeverpackungen wird ein Pfand fällig, wenn die Getränkeverpackungen durch ein spezielles Pfandlogo gekennzeichnet sind. Das Pfand bekommen Kundinnen/Kunden zurück, wenn sie die Verpackungen zurück ins Geschäft bringen.

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft