Skip to content
  • Bauberatungen 2026

    20. Oktober 2026

    17. November 2026

    15. Dezember 2026

     

    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

    Baumaßnahmen an Altbauten
    Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

    Ausbau des Obergeschosses zu einer Wohnung
    Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

    Zu- und Umbau des Wirtschaftsgebäudes und Nutzungsänderung zu einem Fahrradgeschäft, sowie Errichtung von 3 KFZ Stellplätzen
    Hartinger Wolfgang, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

     

    Metallverpackungen

    Folgendes gehört in die Gelbe Tonne bzw. in den Gelben Sack:

    • Konservendosen und Tierfutterschalen
    • Metallfolien, Metalltuben
    • Metallverschlüsse von Gläsern oder Flaschen

    Seit dem Kalenderjahr 2025 erfolgt eine gemeinsame Sammlung von Kunststoffen, sonstigen Leichtverpackungen und Metallen in der Gelben Tonne bzw. im Gelben Sack.

    Hinweis:

    Seit 1. Jänner 2025 gilt für Plastikflaschen und Getränkedosen ein Einwegpfand. Das bedeutet: Beim Kauf von Einweggetränkeverpackungen wird ein Pfand fällig, wenn die Getränkeverpackungen durch ein spezielles Pfandlogo gekennzeichnet sind. Das Pfand bekommen Kundinnen/Kunden zurück, wenn sie die Verpackungen zurück ins Geschäft bringen.

    Achtung:

    Lack-, Spray-, Farb- und Öldosen mit Inhalt dürfen nicht im Metallcontainer entsorgt werden. Sie müssen zu einer Problemstoffsammelstelle gebracht werden. Armaturen, Werkzeuge, Rohre, Drähte u.Ä. sowie Kochgeschirr aus Metall und auch große Metallteile wie beispielsweise Autoteile, Fahrräder, Badewannen oder Dachrinnen sind beim Altstoffsammelzentrum, Recyclinghof, Mistplatz oder Bauhof abzugeben. Genauere Informationen können beim dort beschäftigten Personal eingeholt werden.

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft