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    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

     

     

     

     

     

    Metallverpackungen

    Folgendes gehört in die Gelbe Tonne bzw. in den Gelben Sack:

    • Konservendosen und Tierfutterschalen
    • Metallfolien, Metalltuben
    • Metallverschlüsse von Gläsern oder Flaschen

    Seit dem Kalenderjahr 2025 erfolgt eine gemeinsame Sammlung von Kunststoffen, sonstigen Leichtverpackungen und Metallen in der Gelben Tonne bzw. im Gelben Sack.

    Hinweis:

    Seit 1. Jänner 2025 gilt für Plastikflaschen und Getränkedosen ein Einwegpfand. Das bedeutet: Beim Kauf von Einweggetränkeverpackungen wird ein Pfand fällig, wenn die Getränkeverpackungen durch ein spezielles Pfandlogo gekennzeichnet sind. Das Pfand bekommen Kundinnen/Kunden zurück, wenn sie die Verpackungen zurück ins Geschäft bringen.

    Achtung:

    Lack-, Spray-, Farb- und Öldosen mit Inhalt dürfen nicht im Metallcontainer entsorgt werden. Sie müssen zu einer Problemstoffsammelstelle gebracht werden. Armaturen, Werkzeuge, Rohre, Drähte u.Ä. sowie Kochgeschirr aus Metall und auch große Metallteile wie beispielsweise Autoteile, Fahrräder, Badewannen oder Dachrinnen sind beim Altstoffsammelzentrum, Recyclinghof, Mistplatz oder Bauhof abzugeben. Genauere Informationen können beim dort beschäftigten Personal eingeholt werden.

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft