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  • Bauberatungen 2023

    20. November 2023

    18. Dezember 2023

    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

    2023-11-20 Finster-Michael-und-Schmid-Nina-Schmidsiedlung-85-BV-Errichtung-einer-Luftwaermepumpe.pdf
    Finster Michael und Schmid Nina, 8454 Arnfels, Schmidsiedlung 85

    2023-11-20 Heibl-Christian-jun.-und-Cornelia-Hardegg-18-EB-Zubau-Rinderstall-Auslauf-Abbruch-alter-Stall-Wirtschaftsgebaeude-und-Hochsilos.pdf
    Heibl Christian jun. und Cornelia, 8454 Arnfels, Hardegg 18

    Müllentsorgung

    Allgemeine Informationen

    Für die erstmalige Beistellung von Müllgefäßen und die Einbeziehung von Liegenschaften in die regelmäßige Müllabfuhr kann es je nach Rechtslage im Bundesland notwendig sein, dass ein schriftliches Ansuchen gestellt wird.

    Um Sperrmüll beseitigen zu lassen, ist meist ein gesonderter Termin mit der zuständigen Stelle zu vereinbaren. Als Sperrmüll werden sperrige Abfälle, die auch nach zumutbarer Zerkleinerung nicht in die öffentlichen Restmüllsäcke passen, bezeichnet (z.B. Matratzen, Waschbecken, Fenster, Sportartikel, Gartenmöbel, Bodenbelagsrollen, Kunststoffrohre). Die Sperrmüllabfuhr ist meistens kostenpflichtig.

    Zuständige Stelle

    Hinweis

    In manchen Gemeinden wird der Müll durch Privatfirmen entsorgt. Es ist ratsam, sich diesbezüglich bei der Gemeinde zu erkundigen.

    Kosten

    • Das Ansuchen ist in der Regel gebührenfrei.
    • Die Kosten der Bereitstellung der jeweiligen Müllgefäße sind unterschiedlich geregelt.

    Zusätzliche Informationen

    Bei Neubauten ist die Festlegung der Aufstellplätze für Müllbehälter ein Bestandteil der Baueinreichung. Es ist empfehlenswert, den Aufstellplatz der Mülltonnen so zu planen, dass die Entleerung auch ohne Anwesenheit möglich ist.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Zum Formular

    Letzte Aktualisierung: 31. Mai 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion