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  • Bauberatungen 2026

    20. Oktober 2026

    17. November 2026

    15. Dezember 2026

     

    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

    Baumaßnahmen an Altbauten
    Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

    Ausbau des Obergeschosses zu einer Wohnung
    Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

    Zu- und Umbau des Wirtschaftsgebäudes und Nutzungsänderung zu einem Fahrradgeschäft, sowie Errichtung von 3 KFZ Stellplätzen
    Hartinger Wolfgang, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

     

    Wirkung der Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens auf Verträge

    Nach Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens kann die Schuldnerin/der Schuldner in bestimmten Fällen Rechtsgeschäfte nicht mehr selbst wirksam abschließen. Bereits abgeschlossene Verträge bleiben grundsätzlich aufrecht.

    Bestimmte Rechtshandlungen, die vor Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens vorgenommen wurden und das Vermögen der Schuldnerin/des Schuldners betreffen, können unter bestimmten Voraussetzungen angefochten und den Gläubigerin/Gläubigern gegenüber für unwirksam erklärt werden. Zweck der Anfechtung ist es, die Insolvenzmasse zugunsten der Gläubigerinnen/Gläubiger zu vermehren. Je nach Anfechtungstatbestand können Rechtshandlungen betroffen sein, die bis zu zehn Jahre vor Verfahrenseröffnung vorgenommen wurden.

    Bei Notwendigkeit wird vom Gericht eine Insolvenzverwalterin/einen Insolvenzverwalter bestellt. Diese/dieser kann unter bestimmten Voraussetzungen von einem Vertrag zurücktreten, der von beiden Seiten noch nicht vollständig erfüllt ist. Im Fall des Rücktritts können sich daraus Ansprüche des anderen Vertragsteils ergeben.

    Achtung:

    Ist eine Insolvenzverwalterin/ein Insolvenzverwalter bestellt, sind Erklärungen, die das Schuldenregulierungsverfahren oder die Insolvenzmasse betreffen, auch an diese/diesen zu richten.

    Rechtsgrundlagen

    Insolvenzordnung (IO)

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz