Bauberatungen 2026
26. Mai 2026
23. Juni 2026
21. Juli 2026
11. August 2026
22. September 2026
20. Oktober 2026
17. November 2026
15. Dezember 2026
Kundmachung von Bauverhandlungsterminen
Wirkung der Konkurseröffnung auf Verträge
Teilweise darf die Schuldnerin/der Schuldner nach Konkurseröffnung gewisse Rechtsgeschäfte nicht mehr abschließen. Bereits abgeschlossene Verträge bleiben jedoch grundsätzlich aufrecht.
Gewisse Rechtsgeschäfte, die von der Schuldnerin/vom Schuldner noch vor Konkurseröffnung abgeschlossen wurden, können im Rahmen des Konkursverfahrens unter bestimmten Bedingungen angefochten und für ungültig erklärt werden. Der Zweck dieser Anfechtung liegt darin, das Vermögen der Schuldnerin/des Schuldners zu vermehren.
Zur Anfechtung ist jede Gläubigerin/jeder Gläubiger berechtigt. Je nach Anfechtungstatbestand können Rechtsgeschäfte bekämpft werden, die bis zu zehn Jahre zurückliegen.
Bei Notwendigkeit wird vom Gericht eine Masseverwalterin/ein Masseverwalter bestellt. Diese/dieser kann von einem Vertrag zurücktreten, der von beiden Seiten noch nicht vollständig erfüllt ist. Bei Vertragsrücktritt werden keine vertraglichen Leistungen mehr erbracht.
Jede Erklärung, die nach der Konkurseröffnung in das Konkursverfahren eingreift, muss auch an die Masseverwalterin/den Masseverwalter gerichtet werden.
Rechtsgrundlagen
Insolvenzordnung (IO)
