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    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

     

     

     

     

     

    Adressänderung: Arbeitsmarktservice (AMS)

    Wenn Sie Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung (z.B. Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Altersteilzeitgeld) beziehen, müssen Sie eine Adressänderung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche, bei Ihrer bisher zuständigen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice (AMS) bekannt geben.

    Sie können die Adressänderung über MeinAMS, telefonisch, schriftlich oder persönlich melden. Am einfachsten ist die Meldung über MeinAMS.

    Wenn Sie Ihren Umzug telefonisch bekannt geben, lassen Sie sich unbedingt den Namen der bearbeitenden Person geben, damit im Nachhinein nachvollziehbar ist, dass Sie Ihren Umzug ordnungsgemäß gemeldet haben.

    Ihr Arbeitsmarktservice gibt die Adressänderung gegebenenfalls an Ihren Krankenversicherungsträger weiter.

    Letzte Aktualisierung: 12.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion