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    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

     

     

     

     

     

    Vergehen

    Im Strafrecht werden die strafbaren Handlungen unterteilt in Verbrechen und Vergehen. Die Kategorisierung erfolgt dabei nach der Höhe des gesetzlich festgelegten Strafrahmens der Tat.

    Verbrechen sind vorsätzliche Handlungen, die mit lebenslanger oder mit mehr als dreijähriger Freiheitsstrafe bedroht sind. Alle anderen strafbaren Handlungen sind Vergehen, d.h. alle Handlungen, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bedroht sind.

    Letzte Aktualisierung: 09.03.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion