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    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

     

     

     

     

     

    Freiheitsstrafe

    Sinnverwandte Begriffe: Freiheitsentzug, Haftstrafe

    Die Freiheitsstrafe ist eine staatliche Sanktion, um auf eine strafbare Handlung oder Unterlassung (Delikt) zu reagieren und bedeutet jede Art von Einschränkung der persönlichen Freiheit eines Menschen, wie z.B. Gefängnisaufenthalt oder zwangsweise Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt. Sie wird vom Gericht durch ein Urteil ausgesprochen.

    Freiheitsstrafen werden auf Lebensdauer oder auf bestimmte Zeit (mindestens einen Tag und höchstens 20 Jahre) verhängt. Sie können bedingt oder unbedingt ausgesprochen werden. Bei der bedingten Freiheitsstrafe wird die Strafe nicht vollstreckt, sondern eine Probezeit bestimmt. Eine unbedingte Freiheitsstrafe muss sofort verbüßt werden.

    Elektronisch überwachter Hausarrest

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion