Bauberatungen 2024
16. April 2024
14. Mai 2024
04. Juni 2024
09. Juli 2024
06. August 2024
17. September 2024
15. Oktober 2024
12. November 2024
10. Dezember 2024
Kundmachung von Bauverhandlungsterminen
2024-04-16 Zu- und Umbau, sowie Ausbau des Dachgeschosses des Wohnhauses, Grundstück Nr. 309, EZ 16, KG Krast
Haring Johann und Haring-Rosenauer Margareta, 8454 Arnfels, Krast 18
2024-04-16 Um-und Zubau Wohnhaus mit überdachten PKW-Abstellplatz, Luftwärmepumpe, Grundstück Nr. 149, EZ 91, KG Krast
Klug Johann, 8410 Wildon, Quellenweg 13
2024-04-16 Errichtung einer betriebszugehörigen Wohneinheit, Grundstück Nr. .4, EZ 32, KG Altenbach
Kranner Manfred und Sonja, 8455 Oberhaag, Altenbach 45
Kanalanschluss
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Wenn der Bauplatz von einem bestehenden Straßenkanal ohne Verbindung über eine andere Liegenschaft nicht weiter als das in der jeweiligen Bauordnung festgesetzte Maß (oft 30 Meter) entfernt ist, müssen alle Abwässer unterhalb der Verkehrsfläche in den Kanal geleitet werden.
Ebenso kann es notwendig sein, dass Sie vor der Errichtung oder Änderung von bereits vorhandenen Kanalanschlüssen oder -anlagen einen Kanalplan ausarbeiten lassen müssen.
In vielen Gemeinden ist bei Baueinreichungen der Kanalplan eine Bedingung für die Erteilung einer Baubewilligung.
Wenn zur Errichtung des Kanalanschlusses Aufgrabungsarbeiten außerhalb Ihres Grundstücks erforderlich sind, benötigen Sie unter Umständen eine Aufgrabungsbewilligung.
Hinweis
Wenn kein Kanalanschluss möglich ist, kann das Schmutzwasser in einer Senkgrube gesammelt und von einem Entsorgungsunternehmen regelmäßig abtransportiert oder mittels Kläranlage auf dem eigenen Grundstück geklärt und versickert werden.
Senkgruben und Kläranlagen müssen ebenfalls geplant und teilweise von der Behörde (Baubehörde bzw. Wasserrechtsbehörde) genehmigt werden. Auch in diesem Fall fallen regelmäßig Kosten an, die in der Bauplanung berücksichtigt werden sollten.
Zuständige Stelle
- Die Gemeinde bzw. der Magistrat
- In Wien
- Kanaleigentümerin: Die Wien Kanal
- Aufgrabungsarbeiten: Die MA 28 (→ Stadt Wien) – Straßenverwaltung und Straßenbau
- Meldung der Fertigstellung: Die MA 37 (→ Stadt Wien) – Baupolizei
- Wasserrechtsbehörde (bei Kläranlagen): MA 58 (→ Stadt Wien) – Wasserrecht
Erforderliche Unterlagen
- Kanalplan
- Baubewilligung
- Bei Aufgrabungsarbeiten zur Errichtung des Kanalanschlusses: unter Umständen eine Aufgrabungsbewilligung
Kosten
Je nach Rechtsgrundlage in Ihrem Bundesland kann bei erstmaligem Anschluss an den Straßenkanal eine Kanaleinmündungsgebühr zu entrichten sein. Im Fall der späteren Änderung der Berechnungsfläche für diese Einmündungsgebühr (z.B. durch Zubau) oder bei Umwandlung von Teilkanalisation (z.B. eines Regenwasserkanals in eine Vollkanalisation) können Ergänzungsgebühren (Kanalergänzungsabgabe) eingehoben werden.
Tipp
Es ist empfehlenswert, Informationen über den Kanalanschluss und die Höhe der Anschlussgebühren vor dem Kauf des Grundstücks einzuholen.
Bei Vorhandensein einer Senkgrube und öffentlicher Fäkalienabfuhr fallen Fäkalienabfuhrgebühren an.
Zusätzliche Informationen
Weiterführende Links
Tipps zur Kostenplanung (→ Stadt Wien)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion