Bauberatungen 2024
19. März 2024
16. April 2024
14. Mai 2024
04. Juni 2024
09. Juli 2024
06. August 2024
17. September 2024
15. Oktober 2024
12. November 2024
10. Dezember 2024
Kundmachung von Bauverhandlungsterminen
2024-03-19 Zu- und Umbau mit Dachgeschossausbau beim bestehenden Wohnhaus, Grundstück Nr. 1835, EZ 520, KG Oberhaag
Hörner Doris, D-47447 Moers, Helenenstraße 20
2024-03-19 Errichtung eines Einfamilienwohnhauses, Errichtung eines Garagengebäude für 2 KFZ, Errichtung einer PV-Anlage (Fläche: 26 m²), Geländeveränderung, Grundstück Nr. 726/3, EZ NEU, KG Oberhaag
Florian Haring und Nadine Hofer, 8455 Oberhaag, Oberhaag 26
Gehsteigherstellung
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Je nach Rechtslage im jeweiligen Bundesland kann die Eigentümerin/der Eigentümer eines Neu-, Zu- oder Umbaus verpflichtet werden, entlang der Baulinie des Bauplatzes einen Gehsteig nach den Anordnungen der Baubehörde in der vorgeschriebenen Breite, Höhenlage und Bauart herzustellen, wobei es gleichgültig ist, ob an oder hinter der Baulinie gebaut wird.
Hinweis
Für einen bereits von der Gemeinde hergestellten Gehsteig kann unter Umständen ein Kostenersatz gefordert werden. Erkundigen Sie sich diesbezüglich bei Ihrer Gemeinde.
Zuständige Stelle
- Die Gemeinde bzw. der Magistrat
- In Wien:
- Bei einem Neubau gemeinsam mit der Baubewilligung: die MA 37 (→ Stadt Wien) – Baupolizei
- Ansonsten: die MA 28 (→ Stadt Wien) – Straßenverwaltung und Straßenbau
Kosten
Die Höhe der Gebühren bzw. des Kostenersatzes sowie die einschlägigen Auflagen erfahren Sie bei der zuständigen Behörde.
Zusätzliche Informationen
Eine notwendige Gehsteigauffahrt oder -überfahrt können Sie gegebenenfalls bei der Neuerrichtung eines Hauses mit der Baubewilligung mitbeantragen. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Behörde.
Zum Formular
- Gehsteig – Aussteckung der Fluchtlinien – Meldung (→ Stadt Wien)
- Gehsteigangelegenheiten – Auskunftserteilung (→ Stadt Wien)
- Gehsteigkonstatierung – Antrag (→ Stadt Wien)
- Gehsteigüberfahrt – Ansuchen
- Gehsteigübernahme – Antrag (→ Stadt Wien)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion