Bauberatungen 2025
16. Dezember 2025
Bauberatungen 2026
27. Jänner 2026
24. Februar 2026
31. März 2026
28. April 2026
26. Mai 2026
23. Juni 2026
21. Juli 2026
11. August 2026
22. September 2026
20. Oktober 2026
17. November 2026
15. Dezember 2026
Kundmachung von Bauverhandlungsterminen
Zubau einer unterkellerten Garage für 2 PKW zur bestehenden Garage
Lampl Josef, Obergreith 124, 8455 Oberhaag
Gehsteigherstellung
Allgemeine Informationen
Je nach Rechtslage im jeweiligen Bundesland kann die Eigentümerin/der Eigentümer eines Neu-, Zu- oder Umbaus verpflichtet werden, entlang der Baulinie des Bauplatzes einen Gehsteig nach den Anordnungen der Baubehörde in der vorgeschriebenen Breite, Höhenlage und Bauart herzustellen, wobei es gleichgültig ist, ob an oder hinter der Baulinie gebaut wird.
Für einen bereits von der Gemeinde hergestellten Gehsteig kann unter Umständen ein Kostenersatz gefordert werden. Erkundigen Sie sich diesbezüglich bei Ihrer Gemeinde.
Zuständige Stelle
- Die Gemeinde bzw. der Magistrat
- In Wien:
- Bei einem Neubau gemeinsam mit der Baubewilligung: die MA 37 (Stadt Wien) – Baupolizei
- Ansonsten: die MA 28 (Stadt Wien) – Straßenverwaltung und Straßenbau
Kosten
Die Höhe der Gebühren bzw. des Kostenersatzes sowie die einschlägigen Auflagen erfahren Sie bei der zuständigen Behörde.
Zusätzliche Informationen
Eine notwendige Gehsteigauffahrt oder -überfahrt können Sie gegebenenfalls bei der Neuerrichtung eines Hauses mit der Baubewilligung mitbeantragen. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Behörde.
