Skip to content
  • Bauberatungen 2026

    20. Oktober 2026

    17. November 2026

    15. Dezember 2026

     

    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

    Baumaßnahmen an Altbauten
    Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

    Ausbau des Obergeschosses zu einer Wohnung
    Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

    Zu- und Umbau des Wirtschaftsgebäudes und Nutzungsänderung zu einem Fahrradgeschäft, sowie Errichtung von 3 KFZ Stellplätzen
    Hartinger Wolfgang, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

     

    Hundelärm

    Hundelärm muss grundsätzlich geduldet werden, außer er erreicht ein "ungebührliches" Maß. Erreicht das Bellen/Jaulen von Hunden ein "ungebührliches" Maß, handelt es sich um eine Verwaltungsübertretung und bei den Sicherheitsbehörden kann eine Anzeige erstattet werden.

    Daneben kann eine Unterlassungsklage bei Gericht eingebracht werden, wenn der Lärm das ortsübliche Maß überschreitet und die ortsübliche Benutzung des Grundstückes/der Wohnung wesentlich beeinträchtigt wird. Ob dies der Fall ist, ist im Einzelfall zu beurteilen.

    Weiterführende Links

    Maßnahmen bei Störungen

    Letzte Aktualisierung: 09.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion