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  • Bauberatungen 2026

    20. Oktober 2026

    17. November 2026

    15. Dezember 2026

     

    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

    Baumaßnahmen an Altbauten
    Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

    Ausbau des Obergeschosses zu einer Wohnung
    Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

    Zu- und Umbau des Wirtschaftsgebäudes und Nutzungsänderung zu einem Fahrradgeschäft, sowie Errichtung von 3 KFZ Stellplätzen
    Hartinger Wolfgang, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

     

    Mitnahme von Tieren mit dem Fahrrad

    Wer Tiere, insbesondere Hunde, mit dem Fahrrad mitnehmen will, benötigt dafür je nach Größe einen speziellen Transportkorb oder Fahrradanhänger. Es ist nicht erlaubt,

    • Tiere während der Fahrt an einer Leine zu halten oder
    • an Fahrzeuge, z.B. an ein Fahrrad, anzuhängen, um sie mitlaufen zu lassen.

    Diese Regelung der StVO gilt für alle Straßen mit öffentlichem Verkehr. Das sind solche, die von jeder Person unter den gleichen Bedingungen benützt werden können (auch Radwege). Ausgenommen von diesem Verbot sind nur Zugtiere, die uneingespannt an der rechten Seite oder hinter dem Fuhrwerk angebunden mitlaufen dürfen.

    Achtung:

    Wenn sich jemand nicht an diese Regelung hält, droht eine Geldstrafe bzw. im Fall der Uneinbringlichkeit eine Freiheitsstrafe.

    Weitere Informationen zu Maulkorb- und Leinenzwang und zur Mitnahme von Tieren in öffentlichen Verkehrsmitteln finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at

    Tierschutzombudsstelle Wien

    Rechtsgrundlagen

    § 99 StVO 1960

    Letzte Aktualisierung: 28.04.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion