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  • Bauberatungen 2026

    20. Oktober 2026

    17. November 2026

    15. Dezember 2026

     

    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

    Baumaßnahmen an Altbauten
    Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

    Ausbau des Obergeschosses zu einer Wohnung
    Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

    Zu- und Umbau des Wirtschaftsgebäudes und Nutzungsänderung zu einem Fahrradgeschäft, sowie Errichtung von 3 KFZ Stellplätzen
    Hartinger Wolfgang, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

     

    Maulkorb- und Leinenzwang

    Bestimmungen über Maulkorb- oder Leinenzwang werden von den einzelnen Gemeinden festgelegt. Auch in einem Landesgesetz kann ein Maulkorb- oder Leinenzwang für ein Bundesland festgelegt sein. Daher ist die Rechtslage in den verschiedenen Bundesländern bzw. in den einzelnen Gemeinden unterschiedlich. 

    Falls es in einer Gemeinde/einem Bundesland entsprechende Vorschriften gibt, sind folgende Bestimmungen üblich:

    • Maulkorb- oder Leinenzwang für Hunde außerhalb von umzäunten oder abgeschlossenen Grundstücken und Häusern in Wohngebieten
    • Hunde im Grünland: Maulkorb- oder Leinenzwang
    • Leinen- und Maulkorbpflicht an bestimmten Orten (zum Beispiel öffentliche Verkehrsmittel)
    • Verbot des Mitführens von Hunden auf Kinderspielplätzen
    • Verpflichtung zur Beseitigung von Hundeexkrementen (grundsätzlich: keine Verunreinigung durch den Hund auf Gehsteigen, Gehwegen, in Fußgängerzonen und Wohnstraßen, Sandkisten und auf Kinderspielplätzen)
    • Befreiung von etwaiger Leinen- und Maulkorbpflicht für Assistenzhunde und Jagd- und Diensthunde im Einsatz sowie in Hundezonen
    Tipp:

    Überprüfen Sie auf der Seite Leben in der Gemeinde, ob Ihre Gemeinde Informationen zu Maulkorb- und Leinenzwang auf oesterreich.gv.at zur Verfügung stellt.

    Letzte Aktualisierung: 10.03.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz