Bauberatungen 2026
26. Mai 2026
23. Juni 2026
21. Juli 2026
11. August 2026
22. September 2026
20. Oktober 2026
17. November 2026
15. Dezember 2026
Kundmachung von Bauverhandlungsterminen
Einkommensteuer
Personen, die in Österreich ein Einkommen haben, müssen für dieses Steuer bezahlen. Bis zu einer gewissen Einkommenshöhe ist noch keine Steuer zu entrichten.
Das Einkommen ergibt sich durch Zusammenzählen der verschiedenen Einkünfte einer Person. Dazu gehören:
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
- Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
- Einkünfte aus Kapitalvermögen
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Sonstige Einkünfte, wie z.B. Gewinne aus privaten Grundstücksveräußerungen und aus Spekulationsgeschäften
Vom Gesamtbetrag der Einkünfte werden Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abgezogen.
Die Einkommensteuer, die für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit bezahlt wird, wird als Lohnsteuer bezeichnet.
Ausführliche Informationen zum Thema "Einkommensteuer" finden sich auf USP.gv.at.
Letzte Aktualisierung: 05.03.2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
