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    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

     

     

     

     

     

    Einkommensteuer

    Personen, die in Österreich ein Einkommen haben, müssen für dieses Steuer bezahlen. Bis zu einer gewissen Einkommenshöhe ist noch keine Steuer zu entrichten.

    Das Einkommen ergibt sich durch Zusammenzählen der verschiedenen Einkünfte einer Person. Dazu gehören:

    • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
    • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
    • Einkünfte aus Gewerbebetrieb
    • Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
    • Einkünfte aus Kapitalvermögen
    • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
    • Sonstige Einkünfte, wie z.B. Gewinne aus privaten Grundstücksveräußerungen und aus Spekulationsgeschäften

    Vom Gesamtbetrag der Einkünfte werden Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abgezogen.

    Die Einkommensteuer, die für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit bezahlt wird, wird als Lohnsteuer bezeichnet.

    Ausführliche Informationen zum Thema "Einkommensteuer" finden sich auf USP.gv.at.

    Letzte Aktualisierung: 05.03.2024
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion