Bauberatungen 2026
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Kundmachung von Bauverhandlungsterminen
Lohnsteuer
Die Einkünfte von Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern unterliegen der Lohnsteuer. Die Lohnsteuer ist eine spezielle Form der Einkommensteuer. Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber behält sie für jede Arbeitnehmerin/jeden Arbeitnehmer ein und bezahlt sie direkt an das Finanzamt.
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Letzte Aktualisierung: 23.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
