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  • Bauberatungen 2026

    20. Oktober 2026

    17. November 2026

    15. Dezember 2026

     

    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

    Baumaßnahmen an Altbauten
    Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

    Ausbau des Obergeschosses zu einer Wohnung
    Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

    Zu- und Umbau des Wirtschaftsgebäudes und Nutzungsänderung zu einem Fahrradgeschäft, sowie Errichtung von 3 KFZ Stellplätzen
    Hartinger Wolfgang, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

     

    Befristetes Arbeitsverhältnis
     

    Der Ablauf eines Arbeitsverhältnisses, das auf bestimmte Zeit abgeschlossen wurde, wird im Falle einer Schwangerschaft gehemmt und verschiebt sich:

    • Von der Meldung der Schwangerschaft bis zum Beginn der Schutzfrist (USP)
    • Von der Meldung der Schwangerschaft bis zum Beginn eines auf Dauer ausgesprochenen individuellen Beschäftigungsverbotes

    Ausnahme: Ein befristetes Arbeitsverhältnis läuft trotz einer Schwangerschaft ab, wenn die Befristung gesetzlich vorgesehen ist oder aus sachlich gerechtfertigten Gründen erfolgte. Befristungen, die aus sachlich gerechtfertigten Gründen erfolgen, liegen insbesondere dann vor, wenn die Befristung

    • im Interesse der Arbeitnehmerin,
    • für die Dauer der Vertretung anderer verhinderter Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer,
    • zu Ausbildungszwecken,
    • für die Zeit der Saison oder
    • zur Erprobung, wenn die erforderlichen Qualifikationen eine längere Probezeit (USP) als die gesetzliche oder kollektivvertragliche beansprucht,

    abgeschlossen wurde.

    Rechtsgrundlagen

    §§ 10a, 11 Mutterschutzgesetz (MSchG)

    Letzte Aktualisierung: 16.04.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz