Bauberatungen 2026
26. Mai 2026
23. Juni 2026
21. Juli 2026
11. August 2026
22. September 2026
20. Oktober 2026
17. November 2026
15. Dezember 2026
Kundmachung von Bauverhandlungsterminen
Allgemeines zur Rehabilitation
Allgemeine Informationen
Im Rahmen des Bundesbehindertengesetzes (BBG) werden jene Grundsätze geregelt, die die Rehabilitationsmaßnahmen koordinieren.
Die Aufgaben der Rehabilitation lauten wie folgt:
- Medizinische Maßnahmen mit dem Ziel, eine bestehende Behinderung zu beseitigen, zu vermindern oder ihre Verschlimmerung zu verhüten
- Berufliche Maßnahmen (USP), die Menschen mit Behinderungen in die Lage versetzen sollen, erstmals einen Beruf, einen früheren Beruf oder erforderlichenfalls einen neuen Beruf auszuüben
- Schulische Maßnahmen mit dem Ziel, Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen die bestmögliche Erziehung und Bildung zu sichern
- Soziale Maßnahmen, die Menschen mit Behinderungen darüber hinaus die Eingliederung in die Gesellschaft ermöglichen sollen
Wenn Sie eine finanzielle Unterstützung für eine Rehabilitationsmaßnahme erhalten wollen, muss ein formloser Antrag beim zuständigen Krankenversicherungsträger (SV) gestellt werden.
Zuständige Stelle
Zusätzliche Informationen
Für die Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen sind in Österreich mehrere Einrichtungen zuständig. Sie müssen jedoch nicht alle Zuständigkeiten überblicken: Durch das Allspartenservice können Sie Ihren Antrag bei jeder Dienststelle eines Sozialversicherungsträgers (SV) einbringen. Primär sind das Sozialministeriumservice und seine Landesstellen (SMS) die Ansprechstelle für Fragen und Anliegen zur Rehabilitation.
Weiterführender Link
Suchfunktion nach Rehabilitationszentren (Österreichisches Gesundheitsportal)
Rechtsgrundlagen
§§ 2 bis 7 Bundesbehindertengesetz (BBG)
