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    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

     

     

     

     

     

    Feststellungsbescheid

    Allgemeines zum Feststellungsbescheid

    Die Zivildiensterklärung wird nach formalen Gesichtspunkten geprüft. Das Ergebnis dieser Überprüfung wird dem Antragsteller im Regelfall rund sechs Wochen nach Abgabe der Zivildiensterklärung in Form des Bescheides über die Feststellung der Zivildienstpflicht mitgeteilt.

    Waffenverbot für 15 Jahre

    Ab Eintritt der Zivildienstpflicht ist dem Zivildienstpflichtigen für die Dauer von 15 Jahren der Erwerb und Besitz von verbotenen Waffen, Kriegsmaterial und genehmigungspflichtigen Schusswaffen sowie das Führen von Schusswaffen untersagt. Für die Jagdausübung, für Angehörige traditioneller Schützenvereinigungen sowie für Sportschützen können jedoch von den Landespolizeidirektionen in begründeten Fällen mit Bescheid Ausnahmen vom Waffenverbot erteilt werden.

    Ausführliche Informationen zum Thema "Waffenrecht" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Letzte Aktualisierung: 06.06.2024
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • oesterreich.gv.at-Redaktion
    • Bundeskanzleramt