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  • Bauberatungen 2026

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    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

     

     

     

     

     

    Weitere Verleihungsmöglichkeiten der Staatsbürgerschaft: 15 Jahre, 30 Jahre

    Allgemeine Informationen

    Achtung:

    Die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft ist von der Erfüllung der allgemeinen Einbürgerungsvoraussetzungen und dem Vorliegen einer bestimmten Aufenthaltsdauer abhängig. Zudem muss ein entsprechender Antrag gestellt werden. 

    Voraussetzungen

    oder

    • Erfüllung der allgemeinen Einbürgerungsvoraussetzungen
      und
    • 15 Jahre rechtmäßiger und ununterbrochener Aufenthalt in Österreich und Nachweis der persönlich und beruflich nachhaltigen Integration der antragstellenden Person

    Ununterbrochener Aufenthalt heißt, dass die staatsbürgerschaftswerbende Person sich maximal 20 Prozent der jeweils oben genannten Zeit außerhalb Österreichs aufgehalten hat. Die staatsbürgerschaftswerbende Person muss nachweisen, dass sie sich die meiste Zeit wirklich in Österreich aufgehalten hat. Entscheidend ist der jeweils geforderte Zeitraum bis zum Ausstellungsdatum des Bescheids.

    Rechtmäßiger Aufenthalt heißt, dass die staatsbürgerschaftswerbende Person offiziell in Österreich leben darf, zum Beispiel mit einer Aufenthaltsbewilligung oder einem Visum.

    Rechtsgrundlagen

    § 12 Abs. 1 ZStaatsbürgerschaftsgesetz (StbG)

    Letzte Aktualisierung: 02.02.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres