Bauberatungen 2026
20. Oktober 2026
17. November 2026
15. Dezember 2026
Kundmachung von Bauverhandlungsterminen
Baumaßnahmen an Altbauten
Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.
Ausbau des Obergeschosses zu einer Wohnung
Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.
Zu- und Umbau des Wirtschaftsgebäudes und Nutzungsänderung zu einem Fahrradgeschäft, sowie Errichtung von 3 KFZ Stellplätzen
Hartinger Wolfgang, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.
Konkludent
Willenserklärungen können
- ausdrücklich, z.B. durch Worte oder allgemein angenommene Zeichen, oder
- stillschweigend, z.B. durch Handlungen, die eindeutig einen bestimmten Willen erkennen lassen, erfolgen.
Diese stillschweigenden Handlungen werden auch konkludente oder schlüssige Handlungen genannt. Sie sind bei Handlungen anzunehmen, die bei Überlegung aller Umstände keinen vernünftigen Grund übrig lassen, daran zu zweifeln, dass ein bestimmter Wille vorliegt.
Das Schweigen wird nicht grundsätzlich als konkludente Willenserklärung verstanden. Nur wenn Schweigen als ein bestimmtes Zeichen vereinbart wird oder wenn besondere Umstände ausnahmsweise auf eine eindeutige Erklärung schließen lassen, dann gilt es als Willenserklärung.
